§ 1 Vertragsgrundlage, Verträge
(1) Rechtsverbindliche Aufträge bzw. Vereinbarungen kommen durch eine schriftliche, firmenmässig gezeichnete Auftragsbestätigung der Firma Roland Geyer Coaching und Schulungen zustande. Offerte sind grundsätzlich freibleibend. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er Auftraggeber und Vertragspartner ist und grundsätzlich das Entgelt für die erbrachten Leistungen schuldet. Erst die vollständige Bezahlung wirkt für den Kunden schuldbefreiend.
§ 2 Vertragsdauer
(1) Ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Auftragnehmer endet mit der Erledigung aller schriftlich vereinbarten Dienstleistungen. Für Lehrveranstaltungen gilt die jeweils festgelegte Dauer.
§ 3 Leistungen, Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ist angebotsspezifisch. Er beinhaltet alle im Vertrag oder im Bestellformular angegebenen Dienstleistungen. Zusätzliche Dienstleistungen müssen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen können nicht berücksichtigt werden.
(2)
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die in seinen Publikationen beschriebenen Leistungen jederzeit zu ändern
(3)
Bei Verträgen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen.
(4)
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen die Leistungen dieses Vertrags auch von fachkundigen Dritten erbracht werden.
(5) Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
§ 4 Gewährleistung
(1) Die Firma Roland Geyer Coaching und Schulungen übernimmt keine Gewähr bei Druck- , Schreib- und Rechenfehlern in ihren Publikationen und Internetseiten und behält sich das Recht vor Verträge, die aufgrund solcher Fehler abgeschlossen wurden, zu kündigen und den Auftraggeber in geeigneter Weise zu informieren.
(2) Beanstandungen sind bis spätestens 10 Werktage nach dem Erhalt von Dienstleistung und Rechnung in schriftlicher Form einzubringen.
§ 5 Preise
(1) Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und auf der Webseite des Anbieters oder in schriftlichen Angeboten des Anbieters angegebenen Preise.
(2) Alle Preise gelten wie vertraglich vereinbart.
(3)
Preise in Offerten gelten für höchstens 14 Tage, danach bis zu ihrer Änderung. Mit der Preisänderung verlieren alle betroffenen Offerte ihre Gültigkeit..
§ 7 Rechnungslegung
(1) Die Rechnungslegung für Kurse/Seminare erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zu 100% des Gesamtbetrages im Voraus.
(2)
Die Verpflichtung zur Bezahlung der vollen Teilnahmegebühr ist auch dann gegeben, wenn der Kurs oder die Veranstaltung nur teilweise oder gar nicht besucht wird. Der Gesamtbetrag muss bis spätestens 5 Werktage vor Beginn des Kurses/Seminars auf das Konto der Firma Roland Geyer Coaching und Schulungen eingegangen sein. Sollte innerhalb dieser Frist keine Zahlung auf das Konto des Auftragnehmers eingehen, behält dieser sich das Recht vor, sämtliche gebuchten Leistungen zu stornieren. Stornokosten werden gemäss Punkt 7 dieser AGB vom Auftraggeber getragen.
(3)
Bei Bezahlung der erbrachten Leistungen durch den Arbeitsmarktservice erfolgt die Rechnungslegung spätestens mit Kursbeendigung. Der volle Betrag ist längstens 14 Tage nach Beendigung des Kurses/Seminars fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.M. als vereinbart.
(4) Anfallende Entgelte und Gebühren für Leistungen Dritter (z.B. ECDL Prüfung) werden bei Beauftragung durch den Kunden in vollem Umfang direkt weiter verrechnet und vom Anbieter unmittelbar nach deren Verrechnung dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 8 Stornobedingungen
(1) Bei der Stornierung eines bereits fixierten Termins gelten folgende Konditionen: Bei einer Stornierung 10 Werktage vor Beginn sind 10%, bei weniger als 10 Werktagen vor Beginn sind 50% des Gesamtbetrages fällig. Geht bis spätestens 3 Werktage vor Kurs-/Seminarbeginn keine schriftliche Abmeldung bei uns ein, stellen wir die volle Kurs-/Seminargebühr in Rechnung.
§ 9 Terminänderungen und Absagen
(1) Sollte eine Lehrveranstaltung durch Krankheit eines Trainers oder sonstige unvorhergesehene Umstände ausfallen, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Lehrveranstaltung. Weiters können vom Auftraggeber keinerlei Ansprüche für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) geltend gemacht werden.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Lehrveranstaltungstermine kurzfristig zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist. - Bei bereits laufenden Lehrveranstaltungen verpflichtet sich der Auftragnehmer in Absprache mit dem/der LehrveranstaltungsteilnehmerIn Ersatztermine zu vereinbaren.
(3)
Der Kunde hat das Recht bei Verhinderung jederzeit einen dem Kursnivau entsprechendem Ersatz schriftlich namahft zu machen.
§ 10 Teilnahmebestätigungen, Zeugnisse
(1) Nachweise über den positiven Abschluss einer Lehrveranstaltungen werden nur dann ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens dreiviertel der Gesamtdauer anwesend war und die Kenntnisse des Teilnehmers nach der Absolvierung des Kurses hinsichtlich der vermittelten Inhalte vom Trainer als ausreichend eingestuft wurden.
§ 11 Datenschutz, Datenbekanntgabe und Datensicherung
(1) Die Firma Roland Geyer Coaching und Schulungen bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Sicherung der Dienstleistung zu treffen. Sie verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf diese Daten zu treffen.
(2) Die Vertragsparteien behandeln Informationen und Daten vertraulich, insbesondere personenbezogene Daten sowie Informationen, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(3) Wünscht der Kunde die Abgabe einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung, kann er diese zusammen mit der Bestellung zur Gegenzeichnung an den Anbieter senden.
(4) Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten hält sich die Firma Roland Geyer Coaching und Schulungen an das österreichische Datenschutzrecht.
§ 12 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung und dem Vertrag insgesamt entspricht.
§ 13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Es gilt östrreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Linz. Es wird ausdrücklich österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart. Für eine als rechtsunwirksam erklärte Bestimmung dieser AGB tritt eine Bestimmung an deren Stelle, die der rechtsunwirksamen Bedingung im wirtschaftlichen Sinne möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen bleiben in einem solchen Fall unberührt.